12. Gaben und Ämter (2)

Wir haben uns in der vorangehenden Lektion ausführlich mit den «Gaben» oder, wie sie im 1. Korintherbrief genannt werden «Gnadengaben» beschäftigt, die der Versammlung oder Gemeinde gegeben sind. Wir haben gesehen, dass die Schrift zweierlei Arten von Gaben kennt. Die einen sind ihr vom erhöhten und verherrlichten Herrn gegeben «zur Vollendung der Heiligen, für das Werk des Dienstes, für die Auferbauung des Leibes Christi» (Epheser 4,12). Das sind die grundlegenden und die bleibenden Gaben. Die anderen sind die zeitgebundenen Gaben, zu denen die Zeichen- und Wundergaben gehören. Diese waren als Zeichen für die Ungläubigen gegeben und als besondere Machtkundgebungen Gottes, um einen Dienst als von Ihm kommend zu bestätigen.

Diese «Gaben» oder «Gnadengaben» sind nicht zu verwechseln mit natürlichen Fähigkeiten, die ein Mensch schon vor seiner Bekehrung besitzt. Im Gleichnis in Matthäus 25,14-30 empfing der Knecht die Talente «nach seiner eigenen Fähigkeit.» Wir können daraus schliessen, dass der Herr bei der Verleihung von geistlichen Gaben die vorhandenen natürlichen Fähigkeiten berücksichtigt, aber eine natürliche Begabung allein macht noch keinen Menschen zu einem Diener des Wortes.

Wie schon mehrmals betont wurde, ist der Herr selbst der eigentliche Geber der geistlichen Gaben, aber sie kommen durch die Wirksamkeit des Heiligen Geistes zur Ausübung. Nur unter seiner Leitung können sie nutzbringend und zum Segen ausgeübt werden. Die Gabe erweist sich in der Darreichung des Wortes als eine geistliche Kraft.

Das war eine kurze Wiederholung. Nun wollen wir uns mit den Ämtern beschäftigen.

Bereits in der 11. Lektion haben wir darauf hingewiesen, dass «Gaben» und «Ämter» zwei Begriffe sind, die wir klar auseinander halten müssen. Eine Gabe ist für den ganzen Leib Christi gegeben, ist also nicht an einen Ort oder gar an eine örtliche Versammlung gebunden. Ein Evangelist predigt das Evangelium überall, wohin Gott ihn sendet, und ein Lehrer übt seinen Dienst überall dort aus, wo immer ihn der Herr hinführt. Das will aber nicht heissen, dass sich ein Diener von einem unabhängigen Geist leiten lassen darf. Er soll seinen Dienst immer in Abhängigkeit von der örtlichen Versammlung ausüben.

Wenn aber jemand ein Amt empfangen hatte, so erfüllte er die Pflichten, die damit verbunden waren, in der örtlichen Versammlung oder Gemeinde, wo er mit dem Amt betraut wurde. Seine Amtsbefugnisse beschränkten sich auf diesen örtlichen Kreis. War er zugleich ein Evangelist, ein Hirte oder ein Lehrer, was durchaus der Fall sein konnte, aber nicht sein musste, durfte er seine Gabe selbstverständlich überall ausüben, nicht aber seine Tätigkeit in Verbindung mit dem Amt.

Das Wort «Amt» bedeutet ein Angestellt-Sein zu irgendeinem Dienst. Es umfasst die mit dieser Stellung verbundenen Verpflichtungen, die dem Angestellten übertragen sind. In diesem Sinn ist auch von einem «Apostelamt» die Rede. Dieser Ausdruck kommt an vier verschiedenen Stellen vor: Apostelgeschichte 1,25; Römer 1,5; 1. Korinther 9,2; Galater 2,8. Allerdings kann das im Griechischen dafür gebrauchte Wort auch mit «Apostelschaft» wiedergegeben werden. Im eigentlichen Sinn des Wortes gibt es nur zwei Ämter in der Versammlung oder Gemeinde Gottes, und zwar das des Ältesten (Presbyter) und das des Dieners (Diakon). Beide, Älteste und Diener, wurden zu einem bestimmten Dienst angestellt und mit ihren Pflichten und Aufgaben bekannt gemacht.

Die Ältesten (griechisch: presbyteroi = Ältere, daher das heute vielerorts noch übliche «Presbyter) waren mit der geistlichen Beaufsichtigung, dem Hüten der Herde betraut, die Diener mit der Sorge für das irdische Wohl der Gläubigen. Die einen besorgten die inneren, die anderen die äusseren Angelegenheiten der Versammlung. Allerdings konnten, wie bereits weiter oben bemerkt, die Amtsinhaber auch eine besondere Gabe haben und sie unter der Leitung des Geistes ausüben, wie das zum Beispiel bei Philippus der Fall war.

1. Älteste und Aufseher

Die Ältesten werden an verschiedenen Stellen «Aufseher» genannt, weil eben ihre besondere Verantwortlichkeit darin bestand, Aufsicht zu führen und die Herde Gottes zu hüten:

«Die Ältesten nun unter euch ermahne ich, der Mitälteste und Zeuge der Leiden des Christus und auch Teilhaber der Herrlichkeit, die offenbart werden soll: Hütet die Herde Gottes, die bei euch ist, indem ihr die Aufsicht nicht aus Zwang führt, sondern freiwillig, auch nicht um schändlichen Gewinnes willen» (1. Petrus 5,1.2).

Älteste und Aufseher waren also nicht etwa zwei verschiedene Klassen von Personen; es waren ein und dieselben Leute. Paulus sagt zu den Ältesten von Ephesus, die er nach Milet hatte kommen lassen: «Habt Acht auf euch selbst und auf die ganze Herde, in der euch der Heilige Geist als Aufseher gesetzt hat, die Versammlung Gottes zu hüten» (Apostelgeschichte 20,28). Derselbe Apostel schreibt Titus, dass er auf Kreta in jeder Stadt «Älteste» anstellen möge. Nachdem er einige für den Ältesten notwendige Eigenschaften aufgezählt hat, fährt er fort: «Denn der Aufseher muss untadelig sein als Gottes Verwalter» (Titus 1,5-7). Damit ist es eindeutig erwiesen, dass «Älteste» und «Aufseher» gleichbedeutende Begriffe sind, der eine mehr auf Alter und Stellung, der andere mehr auf die Art der Tätigkeit hindeutend.

2. Vorbedingungen für das Ältestenamt

Zu Ältesten konnten naturgemäss nicht junge und neubekehrte Männer bestellt werden: «Nicht ein Neuling, damit er nicht, aufgebläht, ins Gericht des Teufels falle» (1. Timotheus 3,6). Ein Ältester musste verheiratet sind, und zwar mit nur einer Frau. Er musste untadelig sein in seinem persönlichen Leben, ein guter Gatte und Familienvater, der dem eigenen Haus gut vorstand, von mildem, friedfertigem Charakter, gastfrei, besonnen, enthaltsam, lehrfähig, von gutem Zeugnis bei der Welt usw.

«Das Wort ist gewiss: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk. Der Aufseher nun muss untadelig sein, der Mann einer Frau, nüchtern, besonnen, sittsam, gastfrei, lehrfähig; nicht dem Wein ergeben, kein Schläger, sondern milde, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend, der dem eigenen Haus wohl vorsteht, der seine Kinder in Unterwürfigkeit hält mit allem würdigem Ernst (wenn aber jemand dem eigenen Haus nicht vorzustehen weiss, wie wird er für die Versammlung Gottes Sorge tragen?), nicht ein Neuling, damit er nicht, aufgebläht, ins Gericht des Teufels falle» (1. Timotheus 3,1-7).

«Wenn jemand untadelig ist, der Mann einer Frau, der gläubige Kinder hat, die nicht eines ausschweifenden Lebens beschuldigt oder zügellos sind. Denn der Aufseher muss untadelig sein als Gottes Verwalter, nicht eigenmächtig, nicht zornmütig, nicht dem Wein ergeben, nicht ein Schläger, nicht schändlichem Gewinn nachgehend, sondern gastfrei, das Gute liebend, besonnen, gerecht, fromm, enthaltsam, anhängend dem zuverlässigen Wort nach der Lehre, damit er fähig sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen als auch die Widersprechenden zu überführen» (Titus 1,6-9).

Als Aufseher hatte der Älteste die schöne Aufgabe, Sorge zu tragen für die Schafe und Lämmer der Herde Christi, sie zu hüten angesichts aller Gefahren, von Haus zu Haus, von Familie zu Familie zu gehen, je nach Bedürfnissen und Seelenzustand zu ermuntern oder zu ermahnen, auf jeden einzelnen das Licht des Wortes leuchten zu lassen.

Erste Voraussetzung für ein Ältestenamt war nicht eine besondere natürliche Begabung, obwohl eine solche vorhanden sein konnte, ja sogar wünschenswert war, sondern es wurde vor allem auf sittliche Eigenschaften und geistliche Qualitäten Wert gelegt.

Ein Ältester durfte, wie wir bereits gelernt haben, nicht unverheiratet sein, aus Gründen, die leicht zu erraten sind. Er durfte nicht, wie es damals bei den Heiden üblich war, mehr als eine Frau haben. Das war ein Verstoss gegen Gottes ursprüngliche Ordnung. Solchen Männern konnte die Gemeinschaft nicht verweigert werden, wenn sie bekehrt wurden, aber zu Aufsehern, zu Wächtern über die Ordnung Gottes unter den Gläubigen taugten sie nicht.

Ein Ältester musste «lehrfähig» sein, «dem zuverlässigen Wort nach der Lehre anhängen, damit er fähig sei, sowohl mit der gesunden Lehre zu ermahnen als auch die Widersprechenden zu überführen». Das heisst nicht, dass er ein «Lehrer» im eigentlichen Sinn des Wortes sein musste, wie wir diesen in Epheser 4,11 als «Gabe» finden. Aber er musste in der Lehre des Wortes Gottes gut bewandert sein und imstande sein, das Wort im persönlichen Umgang mit den Seelen richtig anzuwenden.

Einer der Gründe, warum ein Ältester verheiratet sein musste, ist wohl auch darin zu suchen, dass sein Haus gastfrei sein sollte, offen für Brüder und Schwestern. Einem unverheirateten Bruder ist es kaum möglich, ein solches offenes Haus zu haben. Gastfreundschaft ist aber Gott besonders wohlgefällig (vgl. Römer 12,13; 1. Timotheus 5,10; Hebräer 13,2; 1. Petrus 4,9).

Besonders ernst war die Bedingung in 1. Timotheus 3,4.5: «… der dem eigenen Haus wohl vorsteht, der seine Kinder in Unterwürfigkeit hält mit allem würdigen Ernst (wenn aber jemand dem eigenen Haus nicht vorzustehen weiss, wie wird er für die Versammlung Gottes Sorge tragen?)» Es mochten mancherlei Gründe für die im Haus eines Gläubigen herrschende Unordnung geben, aber wenn solche vorhanden war, wenn es dem Hausvater an der nötigen Weisheit und Autorität mangelte, wenn seine Kinder zügellos oder gar ausschweifend waren, so konnte er nicht mit der Aufsicht über die Versammlung Gottes betraut werden.

3. Die Zahl der Ältesten an einem Ort

Darüber ist im Wort Gottes keine direkte Anordnung getroffen. Wir wissen nur, dass es in einer Versammlung nie nur einen, sondern immer mehrere Älteste gab. In Apostelgeschichte 14,23 heisst es: «Als sie (Paulus und Barnabas) ihnen aber in jeder Versammlung Älteste gewählt hatten». Im nächsten Kapitel wird uns berichtet, dass die Apostel und die Ältesten von Jerusalem sich versammelten (Vers 6). Im 20. Kapitel ruft Paulus die Ältesten der Versammlung von Ephesus nach Milet herüber (Vers 17). Titus wurde vom Apostel Paulus in Kreta zurückgelassen, damit er «in jeder Stadt Älteste anstellen möchte» (Titus 1,5). In Jakobus 5,17 wird der Kranke angewiesen, die Ältesten der Versammlung zu rufen.

4. Die Anstellung von Ältesten

Um die Stellung eines Ältesten einnehmen zu können, genügte es nicht, die dazu nötigen Eigenschaften und Fähigkeiten zu besitzen. Eine Anstellung, und zwar durch einen Apostel oder einen Bevollmächtigten eines Apostels, war nötig. Nirgendwo finden wir in der Schrift ein Beispiel von der Wahl oder Anstellung von Ältesten seitens einer Versammlung. Hingegen wurde, wie bereits im vorangehenden Abschnitt erwähnt, Titus von Paulus auf Kreta zurückgelassen, um dort in jeder Stadt Älteste anzustellen (Titus 1,5). Es liegt jedoch kein Beweis vor, dass Titus ein Recht hatte, anderswo Älteste anzustellen.

5. Gibt es heute noch Älteste?

Die Apostel und ihre Bevollmächtigten, die allein zur Einsetzung von Ältesten befugt waren, sind längst beim Herrn. Gibt es deshalb heute den gesegneten Dienst von Ältesten nicht mehr? Keineswegs! Wohl gibt es heute keine offiziell angestellten Ältesten, aber es gibt heute noch Männer, die die Voraussetzungen für dieses Amt erfüllen und den Dienst von Ältesten versehen. Sie bezeichnen sich nicht als Älteste und massen sich keine Autorität des Ältestenamtes an. Aber geleitet durch den Heiligen Geist führen sie Aufsicht über die Seelen. Es ist Gottes liebende Sorge für sein Volk, dass Er heute noch Männer für diesen Dienst ausrüstet. Wir finden wohl kaum eine örtliche Versammlung, wo wir nicht von einem älteren Bruder hören, der den Irrenden nachgeht, die Unordentlichen zurechtweist, die Kleinmütigen tröstet, den Schwachen aufhilft – der ermahnt, warnt und Aufsicht übt. Und ist es nicht die Pflicht der Gläubigen, solche Männer, auch wenn sie nicht förmlich angestellt sind, um ihres Werkes willen zu schätzen, sie zu lieben und sich ihnen unterzuordnen als solchen, die Gott gegeben und der Heilige Geist gesetzt hat, um über die Seelen der Geschwister zu wachen?

6. Die Diener (Diakone) und ihre Aufgabe

Die Diener oder Diakone kümmerten sich um das irdische Wohl der Gläubigen. Darum waren die an sie gestellten Anforderungen etwas anderer Art als bei den Ältesten. Sie waren speziell ihren Aufgaben angepasst.

«Die Diener ebenso, würdig, nicht doppelzüngig, nicht vielem Wein ergeben, nicht schändlichem Gewinn nachgehend, die das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren. Lass diese aber auch zuerst erprobt werden, dann lass sie dienen, wenn sie untadelig sind. Die Frauen ebenso, würdig, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allem. Die Diener seien Mann einer Frau, die ihren Kindern und den eigenen Häusern wohl vorstehen; denn die, die wohl gedient haben, erwerben sich eine schöne Stufe und viel Freimütigkeit im Glauben, der in Christus Jesus ist» (1. Timotheus 3,8-13).

Die Diener konnten erst nach einer bestandenen Probezeit angestellt werden; sie mussten sich als «untadelig» erwiesen haben. Auch ihre Frauen mussten «würdig sein, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allem».

Es gab, wie wir aus Römer 16,1 ersehen, auch «Dienerinnen der Versammlung». Da wird Phöbe als eine solche Dienerin der Versammlung in Rom vom Apostel Paulus empfohlen.

7. Die Anstellung der Diener

Die einzige Stelle, die uns Näheres über die Wahl und Anstellung von Dienern berichtet, finden wir in Apostelgeschichte 6.

«In diesen Tagen aber, als die Jünger sich mehrten, entstand ein Murren der Hellenisten gegen die Hebräer, weil ihre Witwen bei der täglichen Bedienung übersehen wurden. Die Zwölf aber riefen die Menge der Jünger zu sich und sprachen: Es ist nicht recht, dass wir das Wort Gottes vernachlässigen, um die Tische zu bedienen. Seht euch nun um, Brüder, nach sieben Männern von euch, von gutem Zeugnis, voll Heiligen Geistes und Weisheit, die wir über diese Aufgabe bestellen wollen; wir aber werden im Gebet und im Dienst des Wortes verharren. Und die Rede gefiel der ganzen Menge; und sie erwählten Stephanus, einen Mann voll Glaubens und Heiligen Geistes, und Philippus und Prochorus und Nikanor und Timon und Parmenas und Nikolaus, einen Proselyten aus Antiochien, die sie vor die Apostel stellten; und als sie gebetet hatten, legten sie ihnen die Hände auf» (Apostelgeschichte 6,1-6).

Dieser Bericht zeigt eindeutig, dass es sich um die Anstellung von solchen Männern handelt, wie sie in 1. Timotheus 3,8-13 beschrieben werden. Und wie geschah die Anstellung? Die örtliche Versammlung oder Gemeinde sah sich um nach geeigneten Männern aus ihrer Mitte, die über diese Aufgabe bestellt werden konnten. Die Wahl wurde also von der «Menge» der Gläubigen getätigt, ganz im Gegensatz zur Anstellung von Ältesten, die von einem Apostel oder einem Bevollmächtigten erfolgte. Allerdings wurden die Gewählten vor die Apostel gebracht, und diese machten sich durch Handauflegung mit dem Dienst dieser «Sieben» eins.

8. Dürfen wir heute noch Diener oder Diakone wählen?

Gewiss! Wenn sich das Bedürfnis dazu ergibt, hat eine Versammlung heute wie damals die Berechtigung, sich nach Männern in ihrer Mitte umzusehen, die geeignet sind, die betreffenden irdischen Angelegenheiten der Versammlung zu besorgen. Es gibt in den örtlichen Versammlungen verschiedene Dienste, die nur durch zuverlässige und treue Männer oder Frauen ausgeübt werden können. Zum Beispiel die Führung der Kasse, die Besorgung des Lokals und vieles andere mehr.

Noch einmal aber möchten wir unterstreichen, dass es sich hier ausschliesslich um Dienste in äusseren Angelegenheiten handelt, nicht aber um irgendwelche Betätigung von «Gaben», wie wir solche zum Beispiel in Epheser 4 oder 1. Korinther 12-14 finden. Es war durchaus möglich, was auch bei einem Ältesten der Fall sein konnte, dass einem Diakon eine Gabe zur Ausübung eines öffentlichen Dienstes am Wort zuteil geworden war. Diese Gabe durfte er auch in einer auswärtigen Versammlung ausüben. Als Diakon aber hatte er sein Arbeitsfeld am Ort.

1. Wir haben festgestellt, dass eine Gabe für den ganzen Leib gegeben ist, also überörtlich ausgeübt werden kann. Welchen Bereich erhielt der mit einem Amt Betraute für seine Tätigkeit zugewiesen?

2. War es möglich, dass Personen, die in ein Amt eingesetzt waren, zusätzlich eine besondere Gabe empfangen konnten?

3. Welches sind, abgesehen vom «Apostelamt», die beiden Ämter in der Gemeinde Gottes?

  1. ____________________
  2. ____________________

4. Was hatte der Älteste oder Aufseher für Aufgaben in der Versammlung?

5. Was für Eigenschaften wurden bei einem Ältesten vorausgesetzt?

6. Worauf wurde beim Inhaber dieses Amtes besonderer Wert gelegt?

7. Können Sie etwas über die Zahl der Ältesten an einem Ort aussagen?

8. Wer allein war befugt, Älteste oder Aufseher anzustellen?

9. Soll man heute noch offiziell Älteste anstellen?

10. Hat der Aufseherdienst nach dem Tod der offiziell eingesetzten Ältesten aufgehört?

11. Wie kommt in unseren Tagen der Ältestendienst zustande?

12. Beschreiben Sie die Pflichten der Diener oder Diakone.

13. Was für Anforderungen wurden an die Diener gestellt?

14. Welche Schriftstelle berichtet uns Näheres über die Anstellung von Diakonen?

15. Wer sah sich dort nach Männern um, die in der Lage waren, die dort gestellten Aufgaben zu bewältigen?

16. Dürfen wir heute noch Diakone anstellen?

17. Wann erst konnte ein Diener oder Diakon in sein Amt eingesetzt werden?

18. Hat diese Regel auch in unseren Tagen noch Gültigkeit?

19. Nennen Sie einige Aufgaben von Diakonen.

20. Können von einer Versammlung auch Schwestern als Dienerinnen angestellt werden?

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